Hinweise zum Elektrogesetz

 

 

Mit dem zum 01.01.2022 novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG3) haben wir uns als Hersteller von B2B-Geräten dazu verpflichtet, ein Rücknahmekonzept (vgl. §7a ElektroG3) anzubieten und informieren hiermit die Nutzer unserer Geräte über die Wege der Entsorgung. 

Besitzer haben die Möglichkeit, ein von uns in Verkehr gebrachtes B2B-Gerät am Ende seiner Lebensdauer an uns entgeltlich zurückzusenden. Wir führen dieses dann einer ordnungsgemäßen Entsorgung zu.

Bitte wenden Sie sich über eine der Kontaktmöglichkeiten an uns, um eine Rücknahme zu veranlassen.

Folgendes gilt bei der Entsorgung zu beachten:

Symbol: Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss.

Entnahme von Batterien und Akkus: Sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, entnehmen Sie diesem bitte alte Batterien, bevor Sie es zur Entsorgung zurückgeben und führen diese einer separaten Sammlung zu.

Persönliche Daten: Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.