Die DALI-Allianz (Digital Illumination Interface Alliance DiiA) als Lizenzgeber macht die regulatorische Vorgabe, dass nur zertifizierte Geräte die Bezeichnung DALI tragen dürfen. Mit der Konformitätskontrolle erfüllen die Produzenten von Devices für elektronische Lichtsteuerung im industriellen und gewerblichen Bereich diese Regel des globalen Beleuchtungshersteller-Konsortiums. Nach dem erfolgreichen Check erhalten die Geräte ein entsprechendes Zertifikat.
Das Zertifikat gilt, solange an Hard- oder Software des betreffenden Geräts nichts verändert wird.
Bitte richten Sie Ihre Prüfanfragen, Prüfaufträge sowie sonstigen Schriftverkehr zur BACnet Prüfung direkt an die Leiterin unseres Prüflabors:
MBS GmbH
BACnet Prüflabor
z.H. Alexandra Henczka
Römerstraße 15
47809 Krefeld
oder an: testlabor@mbs-solutions.de
Grundsätzlich sollten Sie uns mitteilen, welche Parts des Standards 62386 in dem zu testenden Gerät implementiert sind. Zudem benötigen wir eine technische Beschreibung, in welchem Umfeld das Gerät angeschlossen wird und was zu tun ist, um bestimmte Funktionen auszulösen. Abhängig von den jeweiligen Implementierungen bitten wir Sie gegebenenfalls darum, uns für die Prüfung ergänzende Geräte zur Verfügung zu stellen – beispielsweise eine passende LED-Lampe, wenn wir einen LED-Treiber zertifizieren sollen. Für das Testing verschiedener Parts haben wir überdies Fragenkataloge erstellt, die Sie zusammen mit unserem Angebot erhalten.
Die Kosten hängen vom Funktionsumfang des Geräts ab, dass wir zur Prüfung in unser Labor aufnehmen. Gerne erstellen wir Ihnen ein konkretes Angebot. Bitte senden Sie uns hierzu die oben bereits genannten Unterlagen.
Im DALI-Standard sind keine speziellen Pre-Testing-Tools vorgesehen. Ein Pre-Testing ist bei uns grundsätzlich möglich, aber nicht kostengünstiger als das normale Testing.
Die DiiA macht strikte Vorgaben zur Durchführung der Gerätetests, die sich aus dem Standard IEC 62386 (Digital adressierbare Schnittstelle für die Beleuchtung) ergeben. Dies betrifft den Teil 1xx Allgemeine Anforderungen, der sich aus Normvorgaben für das System (Teil 101), die Betriebsgeräte (Teil 102) oder die Eingabegeräte (Teil 103) zusammensetzt. Wir sind verpflichtet, den Part 101 in jedem Fall zu prüfen, bei Betriebsgeräten den Part 102 oder bei Eingabegeräten den Part 103. Aus dem Teil 2xx (Besondere Anforderungen an Betriebsgeräte) kommt geräteabhängig ein weiterer Part hinzu, beispielsweise für die Farb- und Farbtemperatursteuerung Part 209. Außerdem wird für Eingabegeräte ein Part im Teil 3XX (Besondere Anforderungen für Betriebsgeräte) überprüft.
Gerne beraten wir Sie über die jeweils aktuellen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!
Nein, ein Formular gibt es nicht. Bitte senden Sie uns stattdessen möglichst vollständige Informationen zu Ihrem Gerät, wie oben bereits beschrieben.
Die Prüfung eines DALI-Geräts dauert normalerweise drei bis vier Tage und maximal eine Woche.
In diesem Fall informieren wir Sie sofort und stellen Ihnen hierbei auch alle Informationen zur Verfügung, die Sie benötigen, um den Fehler zu beseitigen. Danach muss der komplette Teil, in dem der Fehler bestand, noch einmal getestet werden.
Eine Unterbrechung können wir immer arrangieren. Bitte informieren Sie uns einfach über Ihre Wünsche. Bei einer Stornierung würden wir nur die Arbeit in Rechnung stellen, die wir bis zu dem Zeitpunkt Ihrer Mitteilung bereits geleistet haben.
Ja, können Sie. Zudem ist die Übergabe der Geräte in unserem Labor auf jeden Fall eine Unterstützung, die wir gerne annehmen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungen erstellen wir einen Prüfbericht, mit dem Sie von der DiiA das DALI-Zertifikat erhalten. Im Anschluss können Sie das Gerät bei der DiiA listen lassen. Auf Wunsch können wir letzteres ebenfalls für Sie übernehmen.
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